Eschtec AG Strossäcker 2 8555 Müllheim TG (nachfolgend ‚Eschtec‘ genannt)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Die AGB sind automatisch Bestandteil einer Offerte, einer Auftragsbestätigung sowie eines Vertrages.
2. Dokumente und Unterlagen
Prospekte, Abbildungen und darin enthaltene technische Angaben sind unverbindlich. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Genehmigung, weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung genutzt werden. Eine widerrechtliche Verwendung verstösst gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb.
3. Angebot und Preise
Alle Verkaufspreise sind unverbindliche Preisangaben in Schweizer Franken oder Euro ab Müllheim. Vorenthalten bleiben insbesondere Anpassungen durch Währungsschwankungen sowie Einkaufs- und Rohmaterialbeschaffungs-Probleme. Wir publizieren unsere Preise in Schweizer Franken oder Euro exklusiv MwSt, Transport- und Versandkosten, Verpackung und Handling.
Mündliche Abmachungen und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist auf 7 Tage befristet. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Masse, Gewichte usw. sind als annähernde Angaben zu betrachten (Toleranzen für Längenmasse gemäss ISO 2768-1v).
4. Lieferung
Die angegebenen Liefertermine beruhen auf den Bedingungen zur Zeit der Bestellung, unter normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen werden neu angesetzt wenn:
– Die vereinbarten Materiallieferungen von Lieferanten nicht vertragsgemäss erfolgen
– Ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen
– Die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert werden
– Die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden
Eine Verspätung der Lieferung gibt dem Besteller kein Recht um Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen, Folgekosten oder Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
5. Logistik
Um den bestmöglichen Liefer-Service zu bieten, arbeiten wir in der Logistik mit leistungsfähigen Partnern zusammen. Der Spediteur holt unsere Speditionssendungen täglich ab und stellt Sie Ihnen innert maximal 24 Stunden zu. Mit der Post können maximal 30 kg pro Sendung verschickt werden. Die Postpakete werden mit PostPac Priority versandt.
Lieferungen mit Artikeln aus unserem Standardsortiment, die einen netto Warenwert von CHF 250.– übersteigen, liefern wir innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein frei Haus. Für Aufträge mit speziell vereinbarten Nettopreisen oder Sonderkonditionen, sowie für Exportaufträge gelten keine Frachtfreigrenzen. In diesem Fall wählen wir die für Sie kostenoptimalste Versandart. Wir verrechnen keine Kleinmengenzuschläge, Lieferungen mit Warenwert unter CHF 12.– erhalten keinen Rabatt. Für Bestellungen kann unser Webshop www.shop.eschtec.ch genutzt werden. Schriftliche Bestellungen bitte per E-Mail an shop@eschtec.ch.
Aufträge werden wenn immer möglich innerhalb von 1 – 2 Tagen umgehend ausgeliefert. Bitte geben Sie stets die vollständigen Bestellnummern und Ihre Kundennummer an. In dringenden Fällen bitten wir Sie, telefonisch zu bestellen.
Für Lieferungen werden folgende Versandkosten-Pauschalen verrechnet:
– Unter einem Netto-Warenwert von CHF 250.- und bis 10 kg Paketgewicht CHF 14.-
– Über einem Netto-Warenwert von CHF 250.- und bis 10 kg Paketgewicht kostenlos
– Über 10 kg Paketgewicht oder Pakete ins Ausland nach Aufwand
6. Frachtbeanstandungen
Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort auf dem Transportdokument anzubringen. Zudem hat eine schriftliche Meldung an die Eschtec AG zu erfolgen. Äusserlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich reklamiert und wenn möglich dokumentiert werden. Vorbehalte allgemeiner Art (z.B. «vorbehaltliche Kontrolle») gelten nicht als ordnungsgemässe Reklamation im Sinne dieser Bestimmung.
7. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen, ohne jeden Abzug und sofern keine anderweitigen Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 5 % zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Eschtec AG.
9. Kaufrücktritt
Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so ist die Eschtec AG berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von bis zu 50 % des Vertragspreises zu verlangen (je nach Produktionsstand).
10. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich. Zurückgesandte Artikel haben nur im Originalzustand und mit einer Kopie unserer Lieferpapieren einen Anspruch auf eine Gutschrift. Durch uns extra für Sie beschaffte oder angefertigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. Für Wiedereinlagerungen werden mindestens CHF 15.– pro Sendung belastet. Der Mindestgutschriftwert beträgt CHF 15.–.
11. Garantie
Die von der Eschtec AG gelieferten Produkte sind handwerklich hergestellt und entsprechen den jeweiligen für den Verwendungszweck gültigen Normen. Geringfügige Abweichungen in Form und Farbe, fertigungsbedingte Unregelmässigkeiten sind zu akzeptieren. Wir gewähren auf Neukonstruktionen, Restaurationen, Abänderungen und Produkte aus der Vermietung eine 1-jährige Garantie. Auf Durchrostung bei verzinkten Stahlkonstruktionen gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Garantie deckt nachweisbare Konstruktions- und Fabrikationsfehler. Sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unserer Werkstatt. Bei Ersatz- und Montageteilen, elektronischen Bestandteilen und Ähnlichem beschränkt sich die Garantie auf diejenige, welche der Lieferant gewährt. Bis zur vollständigen Garantie-Abklärung / Anerkennung, werden die angefallenen Kosten für Ersatzmaterial dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt und nach positiver Garantieanerkennung wieder gutgeschrieben.
Auf Occasionsteile und -Fahrzeuge kann keine Garantie gegeben werden. Ausgeschlossen von der Garantie sind entstandene Schäden durch Unfall, Überlastung, unsachgemässe Bedienung, Fahrlässigkeit und mangelhafte Wartung.
Jede Haftpflicht wird abgelehnt, für direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden, Betriebsstörungen, Arbeits- und Verdienstausfall sowie für entgangenen Gewinn. Die Garantie wird nur gewährleistet, wenn alle Arbeitsprozesse in unserem Betrieb ausgeführt wurden und keine weiteren Arbeiten von Drittfirmen vorgenommen wurden (ausser es wurde vorab unser Einverständnis eingeholt), welche mit einem Garantie-Anspruch in Zusammenhang stehen. Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Eine Wandlung nach OR Art. 205 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Verwendung unserer Produkte muss den Angaben und Richtlinien unserer technischen Unterlagen entsprechen, ansonsten verfällt die Garantie.
12. Haftungseinschränkung
Die Eschtec AG und die in ihrem Namen beauftragten Firmen lehnen vollumfänglich jede Haftung für Folgeschäden, die sich aus der Installation oder der Nutzung der verkauften Produkte ergeben könnten, ab.
13. Vermietungen (Mietobjekte bleiben Eigentum der Eschtec AG)
Reservierung / Anmeldung: Mietanfragen oder Reservierungen sind schriftlich zu tätigen. Es werden nur definitive Reservierungen angenommen. Reservierungen sind mit dem Einreichen der Reservierungsanfrage geltend und werden verbindlich durch die Vermieterin bestätigt.
Mietantritt: Eine Mietobjektübergabe erfolgt grundsätzlich während den Öffnungszeiten der jeweiligen Mietstandorte: MO – DO von 7.00 – 12.00 und von 13.00 bis 16.30 Uhr sowie FR von 7.00 – 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr in Müllheim. Weitere Standorte nur nach Terminvereinbarung.
Mietpreise: Als Mietpreis gilt grundsätzlich der im Mietvertrag mitsamt den weiteren möglichen Gebühren und Kosten. Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrags und/oder Übernahme der Waren, von unseren Preisen, Gebühren und Kosten Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich damit einverstanden.
Die Mietpreise verstehen sich pro Tag (00.00 – 23.59 Uhr), basierend auf den Tages-, Wochen- oder Monatspreisen, die je nach Mietdauer festgelegt werden. Bei einer nach Abschluss des Mietvertrags angepassten Mietdauer, können sich die Preise daher verändern. Anpassungen der Mietpreise und Bedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch die Vermieterin vorgenommen werden.
Bei mehrjährigen Mietverträgen wird die jährliche Teuerung berücksichtigt. Die Mietpreise verstehen sich ohne MwSt und werden bei einer Mietdauer von unter 3 Monaten in einer Rechnung fakturiert. Über einer Mietdauer von 3 Monaten können mehrere Rechnungen gestellt werden. Je nach Mietdauer werden die Rechnungen zum Voraus gestellt (auch jährlich) und durch den Mieter beglichen. Erstmieten werden grundsätzlich gegen Vorauskasse verrechnet.
Mietdauer / Kündigung: Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgehalten und grundsätzlich befristet. Diese beginnt mit dem Abholdatum, das auf dem Übernahmeprotokoll oder dem Lieferschein notiert wird. Sollte ein befristeter Mietvertrag (für Langzeitmiete ab 1 Jahr) abgeschlossen worden sein, verlängert sich die Mietdauer jeweils stillschweigend, bis die Mietobjekte zurück am Mietdepot sind.
Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Vermieterin berechtigt, jederzeit das Mietobjekt in Besitz zu nehmen oder es sich auf Kosten des Mieters zu verschaffen und die gegebenenfalls zusätzliche Inanspruchnahme des Mietvertrages zu berechnen. Bei Mietänderungen, wie Verkürzung oder Verlängerung des Mietzeitraums behaltet sich die Vermieterin das Recht auf Änderungsgebühren vor, in Höhe des jeweiligen Tagespreises zuzüglich 10%.
Die Kündigunsfrist für unbefristete Langzeitmieten beträgt 7 Tage und ist schriftlich zu tätigen.
Rückgabe: Die Rückgabe erfolgt gemäss den im Mietvertrag festgehaltenen Angaben betreffend Ort, Datum und Zeit oder nach Absprache während den geltenden Öffnungszeiten: MO – DO von 7.00 – 12.00 und von 13.00 bis 16.30 Uhr sowie FR von 7.00 – 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr in Müllheim. Weitere Standorte nur nach Terminvereinbarung.
Erfolgt die Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten, kann der Mieter bei durch die Vermieterin nachträglich festgestellten Defekten / Schäden rückwirkend innerhalb von 72 Stunden haftbar gemacht werden.
Eine vorzeitige Rückgabe der Mietprodukte berechtigt zu max. 50% Entlastung der verbleibenden Mietzeit (anfallender Mietkosten). Bei Nichtantritt einer Miete ohne Absage (mind. 3 Arbeitstage vor Beginn der Miete) besteht keine Bindung zu Lasten der Vermieterin und es wird eine Aufwandsentschädigung von Fr. 500.- in Rechnung gestellt.
Bei Retournierung der Mietobjekte an einen anderen Standort als der Abholungsort, wird für den entstandenen Aufwand eine Gebühr von CHF 50.- exkl. MwSt erhoben.
Beim Ausfall von Wechselaufbauten oder einer ausserordentlichen Rückgabe an die Vermieterin besteht kein Anspruch auf Ersatz. Nicht retournierte Mietobjekte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Übergabeprotokoll: Bei Übernahme bzw. Übergabe wird ein Übernahmeprotokoll ausgefüllt (Papierform oder elektronisch), womit beide Parteien bestätigen, die Mietobjekte geprüft zu haben. Die Vermieterin führt eine Sichtkontrolle der Produkte durch und mit der Unterschrift der Mietpartei (Transporteur) bestätigt der Mieter diese als einwandfrei.
Reinigung / Reparatur: Der Mieter hat die Mietobjekte (Fahrzeuge, Wechselaufbauten, Hubvorrichtungen) in einem vertragsgemässen Gebrauch entsprechendem Zustand zurückgegeben. Im Falle der Beschädigung, übermässigen Abnutzung oder Verschmutzung der Mietobjekte, hat der Mieter dafür Ersatz zu leisten. Nacharbeiten (z. B. Reinigung, Kleinreparaturen, etc.) gehen zu Lasten der Mietpartei.
Sorgfalts- und Anzeigepflicht des Mieters: Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder sonstige Schäden am Mietobjekt, hat die Mietpartei die Vermieterin unverzüglich zu verständigen (telefonisch 052 762 76 00 oder via E-Mail an info@eschtec.ch und alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens nötig und dienlich ist.
Die Vermieterin ist berechtigt, im Schadenfall Schadenursache, Umfang und Bezifferung des Schadens durch einen von ihr bestellten unabhängigen Fachgutachter auf Kosten des Mieters feststellen zu lassen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Feststellungen und die Schadenbezifferung eines solchen Gutachtens mit für ihn bindender Wirkung zugrunde gelegt werden. Ist das Mietobjekt als Folge eines Schadenfalls für die Vermieterin nicht nutzbar, so kann sie für die Dauer der Reparatur den Nutzungsausfall zu den mit dem Mieter für die eigentlichen Miete vereinbarten Ansätzen in Rechnung stellen. Bei einem Totalschaden wird ein Nutzungsausfall von einen Monat pauschal in Rechnung gestellt.
Haftung: Der Mieter haftet unabhängig von seinem Verschulden für jeden bei der Vermieterin anfallenden Schaden aufgrund einer Beschädigung des Mietobjekts, dessen Untergang und dessen Verlust (z. Bsp. durch Diebstahl). Der Mieter haftet insbesondere auch für von ihm beigezogene Hilfspersonen. Der Mieter hat sich deren Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstandene Schäden vollumfänglich haftpflichtig.
Der Mieter ist für die Einhaltung geltender Vorschriften besorgt und dafür verantwortlich, dass Fahrer ausgebildet sowie im Besitz eines vorgeschriebenen und gültigen Führerausweises sind. Der Eschlift (Hubvorrichtung) darf ausschliesslich durch Personen, die an einer Eschlift-Schulung teilgenommen und auf dem Schulungsprotokoll aufgelistet wurden, bedient werden. Für Schäden aller Art sowie für Folgeschäden infolge unsachgemässer Bedienung der Mietobjekte durch den Mieter lehnt die Vermieterin jede Haftung ab.
Versicherung: Selbstbehalte für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen sowie Bussen, Materialverluste und das Beheben von Schäden sind durch die Mietpartei zu bezahlen. Die Mietobjekte (Anhänger, Wechselaufbauten) sind NICHT automatisch mit der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges mitversichert. Das Zugfahrzeug selbst sowie allfällige Schäden werden durch die Versicherung der Mietpartei gedeckt. Gerne unterbreiten wir auf Wunsch ein Angebot für die zusätzliche Versicherung.
Weitergabe und Fahrten ins Ausland: Der Mieter hat die Vermieterin über eine Weitergabe an Dritte in Kenntnis zu setzen. Die Mietobjekte dürfen nur in innerhalb der jeweiligen Landesgrenze eingesetzt werden.
14. Datenschutz
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass die Eschtec AG die für die Durchführung und Abwicklung dieses Vertrags erforderliche personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet, nutzt und wenn nötig an Dritte weitergibt (mögliche Direktlieferungen). Dies erfolgt unter Einhaltung der nach der DSGVO geltenden datenschutzrechtlichen sowie der sonstigen rechtlichen Bestimmungen.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Eschtec AG in CH-8555 Müllheim.
Die AGB sind intergrierender Bestandteil all unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Kauf- und Mietverträge. Mit der Unterzeichnung dieser Verträge, erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
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